Zulassung als Oldtimer
Schwarzes Oldtimerkennzeichen

Achtung:
leicht  unterschiedliche  Handhabung bei den TÜV - Stellen
Checkliste:

Folgende Unterlagen sind notwendig:
in allen Fällen

formloser schriftlicher Antrag mit Begründung 


Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers 

  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief oder Besitznachweis, Kaufvertrag - Ausstellung neuer Kfz-Brief
  • Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers 
  • Versicherungskarte 
    (vollständig ausgefüllt)
  • Besondere Betriebserlaubnis aufgrund eines Gutachtens gemäß § 21 c Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (TÜV) H-Gutachten
  • TÜV-Bericht und H-Gutachten
Begriffsbestimmung:

Vor 30 Jahren oder eher erstmals in Verkehr gekommen.
Einsatz vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (keine täglichen Fahrten z.B. zur Arbeit, keine gewerbliche Nutzung)
Anmerkung:

Es besteht keine Aufzeichnungspflicht (kein Fahrtenbuch).

u.U. notwendig : Nachweis über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs erforderlich. Hierfür ist die entsprechende Bestätigung einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder ein dementsprechendes Abnahmezertifikat vorzulegen, daß nicht älter als zwei Jahre sein darf.

Zulassung als Oldtimer
Rotes Oldtimerkennzeichen

Achtung:
unterschiedliche Unterlagenhandhabung bei den Zul.-Stellen
Checkliste:
Folgende Unterlagen sind notwendig:
in allen Fällen

formloser schriftlicher Antrag mit Begründung 

Personalausweis oder Reisepass der Antragstellerin / des Antragstellers 


bei einem Fahrzeug >>

bei mehreren Fahrzeugen (Wechselkennzeichen) >>

  • Nachweis zur Einstufung als Oldtimer (min. 20Jahre, Fahrzeugpapiere, technische Daten, 3 Fotos)
  • Führungszeugnis des Antragstellers
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Versicherungskarte für rotes Kennzeichen (vollständig ausgefüllt)
  • Besonderer roter Oldtimerfahrzeugschein oder Kfz-Brief, Besitznachweis, Kaufvertrag, etc.
  • Fahrzeugscheinheft

Begriffsbestimmung:

  • Fahrzeug grundsätzlich älter als 20 Jahre (Einzelfallentscheidung).

  • Dient der Pflege der Automobiltradition und des technischen Kulturgutes.

  • Überdurchschnittlicher Allgemeinzustand.

  • Keine Alltagsnutzung.

  • Nur für: Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen einschließlich der An- und Abfahrten, Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten, Fahrten zum Zweck der Reparatur und Wartung.

Anmerkung:
Aufzeichnungspflicht für alle Fahrten (Fahrtenbuch).
Evt. Probleme bei Fahrten ins Ausland

Nachweis über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs erforderlich. Hierfür ist die entsprechende Bestätigung einer technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr, einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder ein dementsprechendes Abnahmezertifikat vorzulegen, daß nicht älter als zwei Jahre sein darf.

zurück