Oldtimer-Zulassungen
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Normal-Zulassung
Sie können Ihr Fahrzeug normal zulassen und zahlen den ab dem 1.7.97 geltenden Steuersatz von 21,- pro 100 ccm (für PKW- Benziner). und dann ab 1.1.2005 dann 25,- Euro.

Rotes-Kennzeichen
Sie können Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen zulassen. Es muß mindestens 20 Jahre alt sein und sie dürfen das Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten wie auch bei der Teilnahme an Veteranenveranstaltungen nutzen. Sie können mehrere Fahrzeuge mit einem Kennzeichen betreiben (Wechselkennzeichen). Sie zahlen pro Jahr 192,-- Euro an Steuern für das Kennzeichenschild (Motorrad  45,--Euro)

Saison-Kennzeichen
Sie können das Saisonkennzeichen nutzen und das Fahrzeug nur für bestimmte Monate anmelden. Nur für diesen Zeitraum zahlen Sie Steuer und Versicherung.

H-Kennzeichen
Ab dem 1.7.1997 können Sie ein Fahrzeug älter als 30 Jahre mit einem besonderen Oldtimerkennzeichen betreiben. (z.B. AA-BB 999 H). Das Fahrzeug unterliegt allen Bestimmungen wie bei einer normalen Zulassung sie zahlen aber lediglich 192,--Eiro pro Jahr an Steuern (Motorrad DM 45,--).  Auch hier können Sie das Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum zulassen und zahlen dann nur anteilig Steuer und Versicherung. Im Gegensatz zum Saisonkennzeichen ist hier aber eine Ab- und Anmeldung (gegen Gebühr) notwendig.