|
|
Normal-Zulassung
Sie können Ihr Fahrzeug normal zulassen und zahlen den ab dem 1.7.97 geltenden
Steuersatz von 21,- pro 100 ccm (für PKW- Benziner). und dann ab 1.1.2005 dann
25,- Euro.
Rotes-Kennzeichen
Sie können Ihr Fahrzeug mit roten Kennzeichen zulassen. Es muß
mindestens 20 Jahre alt sein und sie dürfen das Kennzeichen für Probe- und
Überführungsfahrten wie auch bei der Teilnahme an
Veteranenveranstaltungen nutzen. Sie können mehrere Fahrzeuge mit
einem Kennzeichen betreiben (Wechselkennzeichen). Sie zahlen pro Jahr
192,-- Euro an Steuern für das Kennzeichenschild (Motorrad 45,--Euro)
Saison-Kennzeichen
Sie können das Saisonkennzeichen nutzen und das Fahrzeug nur für
bestimmte Monate anmelden. Nur für diesen Zeitraum zahlen Sie Steuer
und Versicherung.
H-Kennzeichen
Ab dem 1.7.1997 können Sie ein Fahrzeug älter als 30 Jahre mit einem
besonderen Oldtimerkennzeichen betreiben. (z.B. AA-BB 999 H). Das
Fahrzeug unterliegt allen Bestimmungen wie bei einer normalen Zulassung sie
zahlen aber lediglich 192,--Eiro pro Jahr an Steuern (Motorrad DM 45,--).
Auch hier können Sie das Fahrzeug nur für einen bestimmten Zeitraum
zulassen und zahlen dann nur anteilig Steuer und Versicherung. Im
Gegensatz zum Saisonkennzeichen ist hier aber eine Ab- und Anmeldung
(gegen Gebühr) notwendig.
|