Oldtimer-Kaufvertrag
aus  
Vertragsentwurf wurde modifiziert (2002)

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Kaufvertrag für Oldtimer-Fahrzeuge
zwischen
___________________________________
im folgenden ‘Verkäufer’ genannt
und
__________________________________
im folgenden ‘ Käufer ‘ genannt

Der Verkäufer und der Käufer schließen folgenden Kaufvertrag :

§1 Kaufgegenstand

Der Verkäufer verkauft dem Käufer das in seinem Eigentum stehende und von Rechten Dritter freie Kraftfahrzeug

Typ:______________________________________________
Tatsächl. Laufleistung (km):______________________
Ausführung letzt. amtl. Kennzeichen:_____________
Fahrgestellnr.:___________________________________
Baujahr (M/J):____________________________________
Mit folgendem Zubehör / serienmäßigenSonderausstattungen / mitgel. Ersatzteilen:
_________________________________________________________

Erstzulassung (T/M/J):____________________________
Anzahl der Vorbesitzer__________
Kilometerstand laut Tacho:_____________

§2 Zustand

Der Verkäufer versichert, daß das Fahrzeug sich in

- Zustand 1- makellosem Zustand befindet. Es hat keine tech. oder opt. Mängel und befindet sich im Originalzustand bzw. ist nur dort verändert, wo es die StVZO verlangt.

- Zustand 2- gutem Zustand befindet. Es ist komplett und frei von Mängeln, rostfrei, hat aber Gebrauchsspuren. Wesentliche Abweichungen vom Originalzustand liegen nicht vor, außer die StVZO verlangt sie.

- Zustand 3- gebrauchten Zustand befindet. Es zeigt normale Abnutzungserscheinungen, hat kleinere Mängel, ist aber fahrbereit, verkehrssicher und in den wesentlichen Baugruppen (Karosserie, Motor, Kraftübertragung, Radaufhängungen) original. Sofortige Arbeiten sind nicht nötig. Durchrostungen sind nicht vorhanden.

- Zustand 4- verbrauchten Zustand befindet. Es ist nur bedingt fahrbereit. Für die Verkehrssicherheit übernimmt der Verkäufer keine Gewähr. Kleinere Teile können fehlen. Abweichungen vom Originalzustand und leichte bis mittelschwere Durchrostungen sind möglich. Sofortige Instandsetzungsarbeiten sind nötig.

- Zustand 5- defektem Zustand befindet. Es ist nicht oder nur ungenügend restauriert, bzw. teilweise oder komplett zerlegt. Es ist weder fahrbereit noch verkehrssicher. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Originalität oder Vollständigkeit des Fahrzeugs. Eine Vollrestauration ist nötig.

einem dem Verkäufer nicht bekannten Zustand befindet. Angaben über Mängel können daher nicht gemacht werden.

§3 Einschränkungen / Erweiterungen der Zustandsbeschreibung

Das Fahrzeug weicht in folgenden Punkten von den im §2 gegebenen Zustandszusicherungen ab:

Rahmen/ Karosserie :

Radaufhängungen / Lenkung / Bremsen:

Motor / Nebenaggregate / Elektrik :

Getriebe / Kupplung / Antriebsstrang :

Innenraum / Verdeck :

Sonstiges:

§4 Gewährleistungen

Der Käufer hat den Kaufgegenstand ausgiebig besichtigen können
Der Käufer hat eine ausgiebige Probefahrt gemacht. Er hat das Fahrzeug selbst gefahren.
Der Verkäufer versichert, daß das Fahrzeug seines Wissens keinen Unfallschaden in der Vergangenheit erlitten hat.
Das Fahrzeug wird gekauft wie besichtigt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
Der Käufer hat darauf verzichtet, den Kaufgegenstand ausgiebig zu besichtigen.
Eine Probefahrt mit dem Fahrzeug hat nicht stattgefunden
Auf folgende ihm bekannte behobene / unbehobene Unfallschäden weist der Verkäufer hin :

Der Verkäufer versichert, daß er alle ihm bekannte Mängel offengelegt hat.

Der Verkäufer versichert insbesondere, daß die unter §2 gemachten Angaben, die Beschaffenheit einzelner Bauteile betreffend, zutreffend sind.

Dem Käufer ist bekannt, daß Oldtimer-Fahrzeuge hinsichtlich Alltagstauglichkeit und Zuverlässigkeit mit modernen Fahrzeugen nicht zu vergleichen sind.

§5 Kaufpreis und Zahlung

Der Kaufpreis beträgt
Euro ___________________________
Der Kaufpreis ist bei Übergabe des Fahrzeuges bar zu bezahlen
Der Kaufpreis wird überwiesen auf

Bankkontonr.:____________________________
Bankleitzahl:____________________________

Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Zahlung

§6 Übereignung

Das Fahrzeug wird bei Übergabe übereignet, sofern der Kaufpreis in voller Höhe bezahlt wird. In allen anderen Fällen geht das Eigentum über, wenn der Kaufpreis in voller Höhe bezahlt ist.

Bis zur endgültigen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet der Käufer sich, das Fahrzeug auf Verlangen an den Verkäufer zurückzugeben, bis der Kaufpreis in voller Höhe bezahlt ist.

§7 Nebenabreden

Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf die Schriftform kann nur verzichtet werden, wenn die Parteien dies schriftlich festhalten. Eine mündliche Vereinbarung über den Verzicht der Schriftform ist unwirksam.

§8 Bedingungen bei Wahlmöglichkeit

Die Paragraphen 2,4 und 5 werden nur dann in den Vertrag mit einbezogen, wenn eine darin vorgesehene Wahl durch Ankreuzen getroffen wurde. Werden dabei widersprüchliche Aussagen getroffen, so sind diese unwirksam die eine Verminderung der Fahrzeugeigenschaften darstellt.

§9 Besondere Vereinbarungen

keine
folgende:

§10 Unwirksamkeitsklausel

Sollte eine Klausel des vorliegenden Vertrags unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt dann die gesetzliche Regelung.

§11 Unterzeichnung

Übergabe des Fahrzeugs samt vorhandener Fahrzeugpapiere und Schlüssel

Brief : Kfz-Schein : Tür-Schlüssel : Kofferraum-S. : Motorraum-S. :

an den Käufer bzw. einen Bevollmächtigten am

Datum :________________ Ort:____________________

Verkäufer :_________________________

Käufer :______________________________